Lizenzvereinbarung

Allgemeine Lizenzvereinbarung für die Nutzung von Software

1. Präambel

Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für die Nutzung von Software der PDF Tools AG durch natürliche oder juristische Personen (im Folgenden "Lizenznehmer" genannt). Mit der Bestellung und dem Download anerkennt der Lizenznehmer die Gültigkeit dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen. Sollte der Lizenznehmer mit den Allgemeinen Lizenzbedingungen nicht einverstanden sein, ist er nicht berechtigt, Software von PDF Tools AG zu nutzen. Von den Allgemeinen Lizenzbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PDF Tools AG.

2. Begriffsbestimmungen

Eine Betriebssystemplattform ist eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb der installierten Software. Eine Installation einer Betriebssystemplattform, betrieben auf einem oder mehreren realen oder virtuellen Computern. Die Nutzung der lizenzierten Software auf einer Betriebssystemplattform-Installation wird als eine (1) Installation gezählt.

3. Vertragsteile

Das Rechnungsdokument der PDF Tools AG und schriftliche Vereinbarungen mit PDF Tools AG sind integrierter Bestandteil dieses Lizenzvertrages. Diese Vertragsbestandteile enthalten unter anderem die lizenzierte Software, die lizenzierte Version der Software, den Namen und die Adresse des Lizenznehmers sowie die Höhe der Lizenzgebühr.

4. Nutzungsrechte des Lizenznehmers

Der Umfang der Nutzungsrechte des Lizenznehmers richtet sich nach der vereinbarten Lizenzart und den vorliegenden Allgemeinen Lizenzbedingungen sowie allfälligen weiteren schriftlichen Vereinbarungen mit PDF Tools AG. Sollte die mit dem Lizenznehmer vereinbarte Lizenzart nicht ausdrücklich die Nutzung der lizenzierten Software für Dritte und/oder eine Unterlizenzierung erlauben, umfasst das Nutzungsrecht des Lizenznehmers ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, die lizenzierte Software für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe der Lizenzen an Dritte, einschließlich Tochtergesellschaften oder anderweitig mit dem Lizenznehmer verbundene Unternehmen, ist ausdrücklich untersagt. Die maximale Anzahl der Kopien der Software, die der Lizenznehmer verwenden darf, ist durch die Anzahl der erworbenen Lizenzen gemäss Rechnungsdokument und/oder schriftlicher Vereinbarung mit PDF Tools AG begrenzt. Die lizenzierte Software ist auf bestimmte Betriebssystemplattformen beschränkt. Diese Beschränkung ist in der Beschreibung der lizenzierten Software im Rechnungsdokument und/oder im schriftlichen Vertrag mit PDF Tools AG detailliert aufgeführt. Die Nutzung der lizenzierten Software und, je nach Lizenztyp, die Integration der lizenzierten Software in Anwendungen des Lizenznehmers für eigene Zwecke ist im Rahmen der vereinbarten Lizenz gestattet. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die lizenzierte Software nur wie vertraglich vereinbart und nur von autorisierten Personen genutzt wird.

5. Lizenzarten

Die Lizenzart bestimmt die Art der zulässigen Nutzung der lizenzierten Software. PDF Tools AG bietet die in dieser Klausel genannten Lizenztypen an. Die mit dem Lizenznehmer vereinbarte Lizenzart und der Umfang des Nutzungsrechts des Lizenznehmers sind auf der Rechnung und/oder in der vertraglichen Vereinbarung aufgeführt. Die erworbene Lizenz für die lizenzierte Software wird durch einen Lizenzschlüssel aktiviert, der die Nutzung der Software gemäss dieser Lizenz erlaubt.

  1. Laufzeitlizenz

    Für die produktive Nutzung der lizenzierten Software auf einer Betriebssystemplattform des Lizenznehmers ist eine Runtime-Lizenz erforderlich. Davon ausgenommen ist die produktive Nutzung in einem Web-Service (siehe Service-Provider-Lizenz) oder in einer Web-Anwendung (siehe Web-Anwendungslizenz). Für jede Installation auf einer Betriebssystemplattform (physisch oder virtuell) ist eine Laufzeitlizenz erforderlich. Je nach Produkttyp ist die Laufzeitlizenz wie folgt eingeschränkt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:

    a) Eine Lizenz für Komponenten begrenzt die Anzahl der Installationen.

    b) Eine Lizenz für Lösungen begrenzt die Anzahl der Seiten pro Jahr (Durchsatz) und/oder die Anzahl der Parallelverarbeitungsvorgänge.

  2. Entwicklerlizenz

    Die Entwicklerlizenz ist eine Lizenz für die Nutzung der Software durch einen Anwendungsentwickler für die Entwicklung der Software des Lizenznehmers. Die lizenzierte Software wird über eine Programmierschnittstelle in die Anwendungssoftware des Lizenznehmers integriert. Für jeden Arbeitsplatz eines Entwicklers ist eine Entwicklerlizenz erforderlich. Eine Entwicklerlizenz ist nur in Kombination mit einer Laufzeitlizenz gültig und darf nicht als solche verwendet werden.

  3. Testlizenz

    Eine Testlizenz wird für den nicht produktiven Einsatz benötigt, z.B. für Qualitätssicherung, Leistungsmessung und Konzepttests. Eine Testlizenz setzt eine eigene Testinfrastruktur voraus. Eine Testlizenz ist nur in Kombination mit einer Laufzeitlizenz gültig und darf nicht als letztere verwendet werden.

  4. Evaluierungslizenz

    Eine Evaluierungslizenz dient ausschließlich dazu, die Eignung der zu lizenzierenden Software festzustellen. Eine Evaluierungslizenz darf nicht für die Entwicklung, den produktiven Einsatz oder für andere Zwecke als die Evaluierung verwendet werden. Die Evaluierungslizenz ist 30 Tage lang gültig. Die Funktionsfähigkeit der lizenzierten Software ist mittels des Lizenzschlüssels auf diesen Zeitraum beschränkt. Wird die lizenzierte Software mit einem Evaluierungslizenzschlüssel betrieben, fügt die lizenzierte Software allen Ausgabedateien eine Markierung (Wasserzeichen) hinzu.

  5. Projektlizenz

    Eine Projektlizenz ist eine Laufzeitlizenz, die auf den im Rechnungsdokument angegebenen Nutzungszeitraum begrenzt ist. Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums sowie für weitere Projekte muss eine weitere Projektlizenz oder Laufzeitlizenz erworben werden.

  6. OEM-Lizenz

    Eine OEM-Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die lizenzierte Software in ein Softwareprodukt des Lizenznehmers zu integrieren, das von Kunden des Lizenznehmers genutzt wird. Eine OEM-Lizenz besteht aus Entwickler- und Laufzeitlizenzen. Die genauen Nutzungsrechte der OEM-Lizenz sowie die weiteren Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der OEM-Lizenz werden in einem separaten OEM-Vertrag festgelegt.

  7. Web-Anwendungslizenz

    Eine Webapplikationslizenz ist erforderlich, wenn die lizenzierte Software auf einem Webserver als Bestandteil einer Webapplikation (Anwendungssoftware) des Lizenznehmers betrieben und von den Nutzern in einem Webbrowser verwendet wird. Eine Web-Anwendungslizenz berechtigt zur Nutzung der lizenzierten Software in der in der Rechnungsdokumentation beschriebenen Weise.

  8. Service-Provider-Lizenz

    Eine Service-Provider-Lizenz ist erforderlich, wenn die lizenzierte Software als Bestandteil eines Web-Services des Lizenznehmers betrieben wird, der von Kunden des Lizenznehmers genutzt wird. Die genauen Nutzungsrechte der Service-Provider-Lizenz sowie weitere Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Service-Provider-Lizenz werden in einem separaten Service-Provider-Vertrag festgelegt.

6. Lizenzmodell

Software als Abonnement
Beim Modell Software as a Subscription ist die Dauer des Nutzungsrechts an der Software an ein Abonnement gebunden. Während des Abonnements hat der Lizenznehmer Zugriff auf die aktuelle Version der Software. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit des Abonnements zwei (2) Jahre. Nach Ablauf des zweiten Jahres verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Lizenznehmer kündigt es schriftlich mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende des Abonnements.

7. Produkttypen

Die von PDF Tools AG angebotenen Produkte können in zwei Kategorien eingeteilt werden: Komponenten und Lösungen.

  1. API: Eine API (Application Programming Interface) ist eine Softwarekomponente, die von Programmierern verwendet wird. Sie stellt produktspezifische Funktionen für die programmatische Verarbeitung zur Verfügung.

  2. Shell-Werkzeug: Ein Shell-Tool ist eine Softwarekomponente, die von der Kommandozeile aus verwendet wird. Es stellt produktspezifische Funktionen für die programmatische Verarbeitung zur Verfügung und wird von Experten verwendet, um Verarbeitungsvorgänge auszuführen oder mit Hilfe von Shell-Skripten zu automatisieren.

  3. Solutions: Solutions sind Softwareprogramme, die auf der Infrastruktur des Lizenznehmers eigenständig betrieben werden können. Sie bieten PDF-Verarbeitungsdienste in Form von Webservices, überwachten Datei- und Mailordnern und mehr.

8. Prüfung (Audit)

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, am Ende eines Vertragsjahres ein Selbstaudit durchzuführen. Der Lizenznehmer meldet die Komponenten pro Anzahl Installationen an PDF Tools AG. Bei Lösungen wird die Anzahl der Installationen gemeldet, sowie die effektiv verarbeitete Anzahl Seiten, die dem Seitenzähler entnommen werden kann. PDF Tools AG hat das Recht, im Rahmen eines formellen Audits eine Überprüfung der Nutzung der lizenzierten Software vorzunehmen. Der Lizenznehmer muss von PDF Tools AG mindestens 5 Arbeitstage im Voraus schriftlich über ein formelles Audit informiert werden. Diese Prüfung kann durch PDF Tools AG selbst oder durch einen beauftragten Vertreter von PDF Tools AG durchgeführt werden. Sollte eine formelle Prüfung ergeben, dass die Lizenzierung des Lizenznehmers nicht korrekt durchgeführt wurde, so hat der Lizenznehmer 10 Tage Zeit, eine korrekte Lizenz zu bestellen und alle ausstehenden Zahlungen zu leisten.

9. Rechte an geistigem Eigentum

Der Lizenznehmer erkennt an und bestätigt, dass die lizenzierte Software sowie deren Dokumentation und Lizenzschlüssel wertvolle Geschäftsgeheimnisse und Informationen enthalten und dass diese sowie die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte daran im Eigentum von PDF Tools AG stehen. Alle Geschäftsgeheimnisse und Informationen sowie alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sich auf die Geschäftstätigkeit von PDF Tools AG beziehen und die dem Lizenznehmer bei der Durchführung dieses Vertrages zugänglich gemacht werden (z.B. Softwarebibliotheken), sowie der konkrete Vertragsinhalt sind vom Lizenznehmer streng vertraulich zu behandeln, nicht zu veröffentlichen und weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben. Der Lizenznehmer hat diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern und Unterauftragnehmern aufzuerlegen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Vertraulichkeit mindestens in dem Maße zu schützen, wie er sein eigenes vertrauliches Material schützt. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die lizenzierte Software zurückzuentwickeln oder zurückzuübersetzen oder dies zu versuchen. Der Lizenznehmer darf dies weder zulassen noch unterstützen oder anderen gestatten, dies zu tun.

10. Markenschutz

3-Heights® und 4-Heights® sind eingetragene Marken der PDF Tools AG. Der Lizenznehmer darf die eingetragenen Marken "3-Heights®" und "4-Heights®" nicht ohne Zustimmung von PDF Tools AG verwenden.

11. Gewährleistung und Haftung

  1. Gewährleistung

    PDF Tools AG bestätigt, dass die Software der zum Zeitpunkt der Lizenzierung letztgültigen und getesteten Version entspricht. Treten innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsstellung für die unveränderte Software auf einer geeigneten Betriebssystemplattform schwerwiegende Fehler auf, so hat der Lizenznehmer das Recht, ein Wartungsrelease zu verlangen. Ein schwerwiegender Fehler liegt vor, wenn die Software nicht produktiv genutzt werden kann. Eine weitergehende Gewährleistung ist im Rahmen der gesetzlichen Grenzen ausgeschlossen.

  2. Recht auf Rückgabe

    Weist das Programm unzumutbare Mängel auf, d.h. ist es nicht in der Lage, wesentliche Anwendungen, Funktionen und Leistungen zu erfüllen, wie sie durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch gewährleistet oder gefordert sind, kann der Lizenznehmer das Programm und die Dokumentation gegen Erstattung der Lizenzgebühr zurückgeben. Bei der Rückgabe hat der Lizenznehmer schriftlich zu bestätigen, dass alle Kopien des Programms gelöscht und nicht mehr benutzt werden. PDF Tools AG hat das Recht, diesen Umstand vor Ort zu überprüfen. Das Rückgaberecht erlischt dreissig (30) Tage nach Inkrafttreten der Lizenzverträge.

  3. Gesetzliche Gewährleistung / Schadenersatz bei Softwaremodifikationen

    PDF Tools AG wehrt allfällige Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Urheberrechten auf eigene Kosten und eigenes Risiko ab. Sollte ein Dritter ein Verfahren gegen PDF Tools AG einleiten, so wird PDF Tools AG den Lizenznehmer darüber informieren. Richtet der Dritte die Forderungen direkt an den Lizenznehmer, so ist dieser verpflichtet, PDF Tools AG unverzüglich darüber zu informieren. In diesem Fall übernimmt die PDF Tools AG die Führung des Verfahrens nach den einschlägigen Bestimmungen des anwendbaren Prozessrechts. Sollte der Lizenznehmer aufgrund von geltend gemachten Schutzrechten die Nutzung der Software ganz oder teilweise verunmöglichen, hat PDF Tools AG die Wahl, entweder die Standardsoftware durch eine andere Software zu ersetzen oder deren Leistung so zu ändern, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt, aber noch dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang entspricht, oder auf eigene Kosten eine Lizenz vom Dritten zu beschaffen. Führt PDF Tools AG keine dieser Möglichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist aus, so kann der Lizenznehmer den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Ansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen. Sollte der Lizenznehmer selbst mit der Urheberrechtsverletzung zu tun haben, sind Ansprüche gegen PDF Tools AG ausgeschlossen. PDF Tools AG trägt insbesondere keine Verantwortung für die Durchsetzung aller Patent- und Schutzrechtsansprüche, die sich aus einer veränderten und mit anderen Softwarekomponenten vermischten Version der lizenzierten Software ergeben. Der Lizenznehmer stellt PDF Tools AG von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen frei, die sich aus der Veränderung oder Vermischung der lizenzierten Software mit anderen Softwarekomponenten ergeben.

  4. Einschränkung der Haftung

    PDF Tools AG haftet für unmittelbare Schäden, die sie nachweislich bei der Erbringung der vertragsgemässen Leistungen absichtlich oder fahrlässig verursacht hat. Sie haftet bis zur Höhe des entstandenen Schadens, höchstens aber bis zur Höhe der Lizenzgebühr, die der Lizenznehmer innerhalb eines Jahres für die schadensverursachende Software bezahlt hat. Die Haftung der PDF Tools AG für leichte Fahrlässigkeit und für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere haftet PDF Tools AG nicht für die mit der Software/dem Programm erstellten Ergebnisse, für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Lizenznehmers. Für Personenschäden haftet PDF Tools AG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

12. Wartung

  1. Wartungsleistungen, Beginn und Dauer

    Der Lizenznehmer kann mit PDF Tools AG optional die Erbringung von Wartungsleistungen gegen Zahlung einer Wartungsgebühr vereinbaren. In diesem Fall ist der Lizenznehmer während der Wartungsperiode berechtigt, die lizenzierte Software mit neuen Versionen zu aktualisieren, sie im Rahmen der Lizenzbedingungen zu nutzen und technische Unterstützung zu erhalten. Der Wartungsservice wird mit der Lieferung der lizenzierten Software zur Verfügung gestellt und läuft für ein (1) Jahr, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf dieses Jahres verlängert sich der Wartungsservice automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Lizenznehmer kündigt ihn schriftlich mit einer Frist von dreissig (30) Tagen auf das Ende des Wartungsjahres. Für dasselbe Produkt oder Produktbündel sind entweder alle oder keine der vom Lizenznehmer genutzten Lizenzen unter Wartung. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Wartungsservice in der Modellsoftware als Abonnement enthalten.

  2. Höhe der Wartungsgebühr

    Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Pflegegebühr für die Dauer eines Jahres 20 Prozent der vereinbarten Lizenzgebühr. Bei Wartungsgebühren von weniger als 100 Euro wird für die Verlängerungen ein Mindestbetrag von 100 Euro berechnet. PDF Tools AG behält sich das Recht vor, die Wartungsgebühr in den Folgejahren aufgrund der tatsächlichen Nutzung anzupassen.

  3. Technischer Support

    Der technische Support bezieht sich auf die Beantwortung von Anfragen per elektronischer Post zwischen 08:00 und 16:00 Uhr GMT, Montag bis Freitag, und beschränkt sich auf die Protokollierung von gemeldeten Fehlern, die Feststellung, ob die Fehler durch die lizenzierte Software verursacht wurden, und die Unterstützung bei der Suche nach Workarounds sowie im Rahmen von Updates die Lieferung von korrigierten Versionen der lizenzierten Software, falls diese den Fehler verursacht haben. Der technische Support ist gewährleistet, wenn der Fehler auf einem Computer der PDF Tools AG ersichtlich ist und die lizenzierte Software nicht verändert wurde. Schulungen sind im Rahmen der Wartungsleistungen nicht enthalten.

  4. Neue Versionen der lizenzierten Software

    Hat der Lizenznehmer einen Wartungsvertrag gemäss dieser Ziffer 10 abgeschlossen, ist er berechtigt, neue Versionen der lizenzierten Software zu beziehen, sobald diese von PDF Tools AG zur Verfügung gestellt werden. Der Lizenznehmer erhält ein (1) Exemplar der neuen Version der lizenzierten Software. PDF Tools AG stellt gekennzeichnete LongTermSupport (LTS)-Versionen der lizenzierten Software zur Verfügung und unterstützt diese bis zu 24 Monate nach der Erstveröffentlichung durch technischen Support und Fehlerbehebung.

  5. Ausserordentliche Beendigung und/oder Unterbrechung des Wartungsdienstes

    PDF Tools AG kann die Erbringung von Wartungsleistungen jederzeit unterbrechen oder einstellen, wenn der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen wie z.B. der Zahlung der Lizenz- oder Wartungsgebühren oder anderen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

13. Datenschutz

Der Lizenznehmer wird darüber informiert und erteilt mit der Bestellung seine Zustimmung, dass personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Rechnungs-, Installations- und Lieferadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung und Merkmale zur Identifikation des Nutzers, Angaben über Beginn, Ende und Umfang der jeweiligen Nutzung von PDF Tools AG im Rahmen der Bestellung und zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Verbesserung der Leistungen erhoben und gegebenenfalls auch international genutzt werden, soweit dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist.

14. Änderung und Dauer

Die Allgemeinen Lizenzbedingungen können von PDF Tools AG jederzeit angepasst werden. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Lizenzbedingungen.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem Sinn der ursprünglichen Lösung möglichst nahe kommt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für Klagen gegen den Lizenzgeber ist ausschliesslich der Sitz der PDF Tools AG.

Allgemeine Lizenzvereinbarung, Version 2.9

17. Februar 2022