Allgemeine Bedingungen und Konditionen
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Lizenzierung und Bereitstellung der On-Premise-Softwarelösung (die „Software“) durch die PDF Tools AG („Anbieter“) an den im Bestellformular genannten Kunden („Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten zusätzlich zu allen spezifischen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, einschließlich der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) des Anbieters.
1.3 Mit Abschluss der Lizenzvereinbarung erkennt der Lizenznehmer die Anwendung der AGB an und erklärt sich damit einverstanden. Sollte der Lizenznehmer mit den Bestimmungen der AGB nicht einverstanden sein, ist er nicht berechtigt, Software des Lizenzgebers zu nutzen.
1.4 Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen den oben genannten Bestimmungen gilt die folgende Rangfolge: Zunächst gilt die Lizenzvereinbarung, dann die oben genannten AGB. Die AGB des Lizenznehmers gelten nur in dritter Instanz, wenn der Lizenzgeber ausdrücklich zustimmt, an sie gebunden zu sein. Die Erfüllung einer vom Lizenznehmer erteilten Bestellung stellt keine Zustimmung des Lizenzgebers zu den AGB des Lizenznehmers dar.
2. Beschreibung der Dienstleistungen
2.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der Software innerhalb seiner eigenen Infrastruktur, sofern nicht in einer separaten schriftlichen Vereinbarung etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Die Software wird vor Ort eingesetzt, d. h. sie wird auf der eigenen Hardware des Kunden oder dessen Cloud-Diensten installiert und betrieben. Sie wird nicht vom Anbieter oder einem vom Anbieter verwalteten Cloud-Dienst eines Dritten gehostet.
3. Subscription as a Service (SaaS) und jährliche Lizenzgebühren
3.1 Die Softwarelizenzen werden auf Abonnementbasis ausgestellt, wobei die Dauer und der Umfang in dem an den Kunden ausgestellten Bestellformular festgelegt sind.
3.2 Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, kann die erworbene Lizenz über einen vom Lizenzgeber erhaltenen Lizenzschlüssel entweder auf dem Kundenportal des Lizenzgebers oder per E-Mail aktiviert werden; die Nutzung der Software ist im Rahmen der jeweiligen Lizenz erst nach vollständiger Zahlung der anfallenden Lizenzgebühren gestattet.
3.3 Die jährliche Lizenzgebühr umfasst die Nutzungsrechte, den Zugang zu Updates und die Wartung während des festgelegten Zeitraums.
3.4 Die jährlichen Lizenzgebühren enthalten keine Steuern (z. B. Mehrwertsteuer (MwSt.)), Zölle oder andere Abgaben, die direkt oder indirekt von staatlichen Behörden einer beliebigen Gerichtsbarkeit erhoben werden. Solche Steuern, Zölle oder andere Abgaben werden, sofern vorhanden, in der Rechnung des Kunden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zur jährlichen Lizenzgebühr an den Anbieter zu entrichten.
3.5 Die dem Lizenznehmer gewährte Lizenz kann bestimmte Open-Source-Komponenten enthalten, die Open-Source-Lizenzen unterliegen („Open-Source-Software“). In diesem Fall ist die eingebettete Open-Source-Software Eigentum eines Dritten. Die Open-Source-Software unterliegt nicht den Bedingungen der Lizenzvereinbarung oder den AGB. Stattdessen wird jede Komponente der Open-Source-Software unter den geltenden Lizenzbedingungen lizenziert, eine Liste dieser Bedingungen wird Ihnen über einen Link in unserer Software und/oder auf Ihre Anfrage hin zur Verfügung gestellt. Sie erklären sich damit einverstanden, die geltenden Lizenzbedingungen für Open-Source-Software einzuhalten und uns für alle Verluste und Ansprüche, die gegen uns aufgrund Ihrer Nichteinhaltung der geltenden Lizenzbedingungen für Open-Source-Software entstehen könnten, vollständig zu entschädigen.
Keine Bestimmung in der Vereinbarung hindert den Lizenzgeber daran, Software oder Komponenten davon aus dem Verkehr zu ziehen und durch geeignete Nachfolgeprodukte zu ersetzen. Der Lizenzgeber wird wirtschaftlich angemessene Schritte unternehmen, um den Lizenznehmer ein (1) Jahr im Voraus über jede Ausmusterung oder jeden Ersatz zu informieren, die bzw. der die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer beeinträchtigt. Nach dem Ersatz ist der Lizenznehmer berechtigt, die Ersatzsoftware im gleichen Umfang zu nutzen, wie er zur Nutzung der ersetzten Software gemäß der für die Restlaufzeit der Vereinbarung gewährten Lizenz berechtigt war.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kunde hat die jährlichen Lizenzgebühren gemäß den Angaben im an ihn ausgestellten und in Rechnung gestellten Bestellformular zu zahlen.
4.2 Zahlungen
Zahlungen sind zu leisten an:
Begünstigter: PDF Tools AG, Steinstrasse 21, 8003 Zürich
Bank: ZKB Zürcher Kantonalbank
Kontonummer: SWIFT/BIC: ZKBKCHZZ80A
CHF-Konto: CH08 0070 0110 0018 9138 5E
EUR-Konto: CH19 0070 0130 0071 8758 0
4.3 Die Gebühren sind jährlich oder nach Vereinbarung zu entrichten und nicht erstattungsfähig.
4.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Frist von 60 Tagen vor Ablauf des aktiven Abonnementzeitraums anzupassen.
5. Bereitstellung und Wartung
5.1 Der Kunde ist für die Installation der Software auf seiner Infrastruktur verantwortlich.
5.2 Die Wartung umfasst Updates und Patches und wird als Teil des Abonnementdienstes bereitgestellt und ist in der im Bestellformular festgelegten jährlichen Lizenzgebühr enthalten.
6. Technischer und geschäftlicher Support
6.1 Beschreibung des Supports
6.1.1 Technischer Support
Standardmäßiger technischer First-Level-Support, der während der Lizenzlaufzeit in der Software enthalten ist und die Diagnose von Problemen, die Protokollierung von Fehlern, Software-Updates und grundlegende Unterstützung über ein Online-Formular (Mo–Fr, 9:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr MEZ) umfasst. Verfügbar für bis zu zwei autorisierte IT-kompetente Benutzer pro Lizenznehmer.
6.1.2 Zusätzlicher technischer Support
Kostenpflichtiger, optionaler Support, der über den Standardumfang hinausgeht, z. B. Onboarding, Beratung oder Lösung komplexer Probleme, wird stundenweise oder in 4-Stunden-Paketen abgerechnet und ist 30 Tage lang gültig.
6.1.3 Geschäftlicher Support
Umfasst den gesamten technischen Support sowie 2 Stunden Onboarding. Zusätzliche Dienstleistungen werden separat abgerechnet. Unternehmenslizenznehmer erhalten 6 Stunden Onboarding, einen dedizierten Customer Success Manager und priorisierten Telefonsupport.
6.2 Einzelheiten zum Support
6.2.1 Der Anbieter leistet First-Level-Support für Direktkunden nur in dem im Bestellformular festgelegten Umfang.
6.2.2 Der technische Support umfasst die Protokollierung von Problemen, Fehlerdiagnose, Workarounds und Bugfixes für Probleme, die auf den Systemen des Anbieters reproduzierbar sind.
6.2.3 Der Business-Support umfasst Probleme im Zusammenhang mit der Einarbeitung, Beratungsdienstleistungen oder der Problemlösung und kann je nach Verfügbarkeit zu einem Stundensatz angeboten werden und unterliegt einer separaten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter.
6.2.4 Supportleistungen sind montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr MEZ verfügbar, außer an Feiertagen.
6.2.5 Supportleistungen umfassen keine Schulungen. Schulungsleistungen können je nach Verfügbarkeit und nach einer separaten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter erbracht werden.
7. Berichterstattung und Compliance
7.1 Der Kunde muss die Nutzungsmetriken gemäß seiner Vereinbarung und den Bestimmungen im Bestellformular melden. Die geltenden Datenschutz- und Vertraulichkeitsbestimmungen für diese Daten sind in Abschnitt 10 unten aufgeführt.
7.2 Die Berichtsmethode (Selbstauskunft, Offline-Berichterstattung oder Online-Berichterstattung) wird vom Kunden ausgewählt und im Bestellformular festgelegt.
7.3 Berichtsmethode
7.3.1 Anforderungen an die Selbstauskunft
Entscheidet sich der Kunde für die Offline-Nutzung der Software, muss er dem Anbieter jährlich über die Nutzung der Software Bericht erstatten, wobei die Anzahl der Installationen der Software sowie das insgesamt verarbeitete Volumen angemessen darzulegen sind. Die Berichterstattung muss innerhalb von 90 Kalendertagen vor Ablauf dieses Zeitraums erfolgen, entweder direkt per E-Mail an report@pdftools.com oder über die Software (sofern möglich).
7.3.2 Automatische Berichterstattung
Wenn der Kunde die Software online nutzt, erfolgt die jährliche Berichterstattung automatisch über die Software, und der Kunde ist nicht verpflichtet, per E-Mail zu berichten, sofern der Anbieter nichts anderes anweist.
7.4 Verzugsgebühr
Sollte der Kunde die Software offline nutzen und es versäumen, dem Anbieter die in Ziffer 7.3.1 genannten Nutzungsdaten innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu melden, berechnet der Anbieter dem Kunden eine Verzugsgebühr in Höhe von dreißig (30) CHF pro Tag des Verzugs bei der Meldung. Die Kündigung dieser Lizenzvereinbarung entbindet den Anbieter nicht von seinem fortbestehenden Recht, die Verzugsgebühr vom Kunden zu verlangen, es sei denn, die Meldung wurde nachgeholt. Die Verzugsgebühr ist auch dann fällig, wenn die Meldepflicht erfüllt wurde, die Meldung jedoch nicht innerhalb der in Abschnitt 7.3.1 festgelegten Frist von 90 Kalendertagen erfolgt ist.
7.4.1 Reaktion auf Nichtmeldung
Falls der Kunde die erforderlichen Nutzungsdaten nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum vorlegt, behält sich der Anbieter das Recht vor, diese Lizenzvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die gemäß dieser Vereinbarung oder geltendem Recht zur Verfügung stehen.
7.5 Änderungen bei Überbeanspruchung
Wenn die Nutzung der Software durch den Kunden das im geltenden Bestellformular oder in der Lizenzvereinbarung festgelegte lizenzierte Grundvolumen überschreitet, behält sich der Anbieter das Recht vor, eine Gebühr für die Überschreitung des Nutzungsvolumens zu erheben. Sofern nicht anders vereinbart, wird diese Überschreitung zu einem im Bestellformular festgelegten Satz berechnet. Diese Gebühren werden separat in Rechnung gestellt und sind gemäß den in diesen AGB festgelegten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Wiederholte oder erhebliche Überschreitungen ohne vorherige Vereinbarung können einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen.
7.6 Prüfungsrechte
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Volumen-Durchsatzberichte des Kunden zu prüfen, um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen.
7.6.1 Prüfungen können jährlich mit einer Frist von 15 Tagen im Voraus schriftlich angekündigt werden.
7.6.2 Wenn eine Prüfung eine zu niedrig angegebene Nutzung ergibt, muss der Kunde die ausstehenden Gebühren sowie die Kosten der Prüfung bezahlen.
7.6.3 Die Nichtvorlage der erforderlichen Berichte führt zu einer Strafgebühr von 30 CHF pro Tag, an dem der Bericht überfällig ist.
7.6.4 Werden Berichte für zwei aufeinanderfolgende Quartale nicht vorgelegt, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Lizenz auszusetzen oder zu kündigen.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt sicher, dass die Software nur in den in der Produktdokumentation aufgeführten zugelassenen und unterstützten Umgebungen installiert wird.
8.2 Der Kunde hat die Sicherheit und Integrität der Software zu gewährleisten, um unbefugten Zugriff oder Manipulationen zu verhindern.
8.3 Der Kunde beschränkt den Zugriff auf autorisiertes Personal und verhindert, dass die Software weitergegeben oder weiterverkauft wird.
8.4 Der Kunde nutzt die Software ausschließlich für interne Geschäftsabläufe in Übereinstimmung mit der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung.
8.5 Der Kunde legt genaue Berichte über die Softwarenutzung vor; die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann zur Kündigung der Lizenz führen.
8.6 Der Kunde hat den angemessenen Prüfungsanfragen des Anbieters nachzukommen und die für die Überprüfung der Nutzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
9. Rechte an geistigem Eigentum
9.1 Der Anbieter behält sich ausdrücklich alle Rechte an der Software, der Dokumentation, allen anderen dem Kunden zur Verfügung gestellten Materialien des Anbieters sowie allen Änderungen und Ableitungen davon vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Titel, Eigentumsrechte, Rechte an geistigem Eigentum und alle anderen Rechte und Interessen.
9.2 Der Kunde erkennt hiermit ausdrücklich das ausschließliche Eigentum des Anbieters an der Software und der Dokumentation an und verpflichtet sich, die Software und die Dokumentation streng in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Vereinbarung zu nutzen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Vereinbarung, mit Ausnahme der ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung gewährten beschränkten Lizenz, keine Eigentumsrechte, Rechte oder Interessen an der Software oder der Dokumentation überträgt oder überträgt.
9.3 Wenn die Software oder Teile davon modifiziert, zusammengeführt, in Software, Hardware oder andere Daten integriert oder kombiniert oder in ein anderes Datenformat konvertiert oder übersetzt werden, unterliegt die Software weiterhin den Bedingungen der Vereinbarung, und der Anbieter behält das Eigentum an der Software oder Teilen davon.
9.4 Zur Vermeidung von Zweifeln: Der Kunde darf die Software nicht vertreiben oder Escrow-Vereinbarungen für die Nutzung der Software mit Dritten abschließen, da der Anbieter dem Kunden keine unbefristete Lizenz für die Software gewährt.
9.5 Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung gilt als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Da die Software nicht vor Ort beim Anbieter, sondern auf der eigenen Infrastruktur des Kunden eingesetzt wird, ist der Kunde für den Datenschutz und die Einhaltung der geltenden Gesetze verantwortlich.
10.2 Der Anbieter greift nicht auf den Inhalt von Kundendokumenten zu und verarbeitet diese auch nicht, es sei denn
(a) der Kunde fordert ausdrücklich Supportleistungen an, indem er ein Supportticket eröffnet, und (b) der Kunde stellt freiwillig Dokumente oder Daten zur Verfügung, die für die Untersuchung, Lösung oder Überprüfung des gemeldeten Problems erforderlich sind.
Solche Dokumente können auch intern verwendet werden, um die Effizienz der PDF Tools-Software zu verbessern. In allen Fällen werden diese Dokumente in sicheren Umgebungen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen verarbeitet.
10.3 Der Kunde akzeptiert, dass bei Anforderung von Supportleistungen seine personenbezogenen Daten zusätzlich zum Zweck der Erbringung der Supportleistungen verarbeitet und gespeichert werden.
10.4 Jede Partei hat die geltenden Datenschutzgesetze wie das neue Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (nBDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) sowie die Datenschutzerklärung des Anbieters (https://www.pdf-tools.com/privacy-policy/) einzuhalten.
10.5 Der Anbieter sammelt aggregierte Nutzungsdaten, und der Kunde stimmt dem im Bestellformular ausgewählten und in Abschnitt 7 oben beschriebenen Berichtsverfahren zu. Diese Nutzungsdaten beschränken sich auf: (i) die Anzahl und Art der verarbeiteten Dokumente, (ii) die verwendeten Funktionen, (iii) die Version der verwendeten Produkte des Anbieters und (iv) die Arten von Fehlern, die während der Dokumentenverarbeitung aufgetreten sind. Der Anbieter verfolgt nicht den Inhalt der Dokumente des Kunden.
10.6 PDF Tools integriert die OCR-Technologie von ABBYY (ABBYY Europe GmbH) für optische Zeichenerkennungsfunktionen. Kunden, die OCR-Funktionen nutzen, müssen alle erforderlichen ABBYY-Lizenzen (z. B. ABBYY FineReader Engine oder ABBYY Cloud Services) erwerben und aufrechterhalten und die Bedingungen von ABBYY akzeptieren. Bei Verwendung von OCR können aus Dokumenten extrahierte Texte und Metadaten (z. B. Dokumentinhalte, Namen, Adressen, OCR-Ergebnisse) unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. SCCs) an ABBYY oder ABBYY-Unterauftragsverarbeiter übermittelt und außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz verarbeitet werden. Die Kunden sind dafür verantwortlich, eine rechtmäßige Grundlage für die OCR-Verarbeitung sicherzustellen (auch wenn Dokumente besondere Datenkategorien enthalten).
11. Verwendung künstlicher Intelligenz und automatisierter Funktionen
11.1 KI-Funktionalität
Die Software kann Funktionen enthalten, die auf Technologien der künstlichen Intelligenz („KI“) oder des maschinellen Lernens basieren. Diese Funktionen dienen der Unterstützung oder Verbesserung der Funktionalität, beispielsweise der automatischen Generierung von Textbeschreibungen für visuelle Inhalte, um die Barrierefreiheit zu verbessern.
Die Verfügbarkeit und der Umfang der KI-gestützten Funktionen hängen von der Konfiguration und dem Produkt ab, die im jeweiligen Bestellformular angegeben sind.
11.2 Transparenz und bestimmungsgemäße Verwendung
Gemäß Artikel 52 Absatz 1 des EU-Künstliche-Intelligenz-Gesetzes (Verordnung (EU) 2024/1689) informiert der Anbieter den Kunden, sofern zutreffend, darüber, dass die Software KI-Systeme verwendet, die Inhalte durch automatisierte Verarbeitung generieren. Der Kunde erkennt an, dass die Software nicht dazu bestimmt ist, menschliches Urteilsvermögen zu ersetzen, und dass KI-Ergebnisse vom Kunden überprüft werden müssen, bevor sie in einem rechtlichen, Compliance- oder Barrierefreiheitskontext verwendet werden.
11.3 Haftungsausschluss – Genauigkeit und Konformität
KI-generierte Ergebnisse werden „wie besehen“ bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Ergebnisse korrekt, vollständig oder ausreichend sind, um regulatorische oder betriebliche Anforderungen zu erfüllen.
Obwohl einige KI-Funktionen die Einhaltung von Rechtsvorschriften wie dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (Richtlinie (EU) 2019/882) unterstützen können, lehnt der Anbieter jede Zusicherung ab, dass die Software allein diese Einhaltung gewährleistet.
Der Kunde bleibt allein dafür verantwortlich, dass seine eigenen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden.
11.4 Datenverarbeitung und lokale Ausführung
Wenn KI-Komponenten Daten auf der Infrastruktur des Kunden verarbeiten, unterliegt diese Verarbeitung weiterhin der alleinigen Kontrolle des Kunden. Der Anbieter greift nicht auf diese Daten zu und verarbeitet sie nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung sicherzustellen und dass seine Nutzung der Software den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht.
11.5 Eigentum an KI-generierten Inhalten
Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, erhält der Kunde eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung aller Inhalte, die während der Laufzeit automatisch von der Software generiert werden. Der Anbieter behält das Eigentum an den zugrunde liegenden Modellen und Systemausgaben, soweit diese nicht als Kundendaten klassifiziert sind.
Der Kunde darf KI-generierte Ergebnisse für seine internen Geschäftszwecke verwenden, übernimmt jedoch die volle Verantwortung für die Wiederverwendung, Änderung oder Verbreitung solcher Inhalte.
11.6 Verwendung von Modellen Dritter
Die Software kann KI-Tools oder -Modelle von Dritten enthalten, einschließlich solcher, die unter Open-Source- oder Community-Lizenzen lizenziert sind. Wenn solche Tools verwendet werden, gelten zusätzlich zu dieser Vereinbarung deren Lizenzbedingungen. Eine Liste der anwendbaren Komponenten von Dritten wird im Bestellformular aufgeführt.
11.7 Konfiguration und optionale Nutzung
Je nach Softwareversion und Bereitstellungsmodell können KI-gestützte Funktionen vom Kunden aktiviert, deaktiviert oder konfiguriert werden. Konfigurationsoptionen und Dokumentation sind gemäß den Angaben im Bestellformular oder in der offiziellen Produktdokumentation verfügbar.
12. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
12.1 Gewährleistung
12.1.1 Der Anbieter versichert und garantiert während der geltenden Laufzeit, dass (i) die Software im Wesentlichen wie in der Lizenzvereinbarung und/oder der entsprechenden Dokumentation beschrieben funktioniert und (ii) alle im Rahmen der Vereinbarung erbrachten Supportleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt sowie in einer professionellen Weise erbracht werden, die den üblichen Branchenpraktiken entspricht. Nicht wesentliche Abweichungen der Software von der Beschreibung in der Lizenzvereinbarung und/oder der Dokumentation gelten nicht als Verstoß gegen die Gewährleistung. Der Anbieter garantiert nicht, dass die Leistung der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Jede Garantie im Rahmen oder in Verbindung mit der Vereinbarung ist ungültig, wenn der Kunde die Software entgegen den Anweisungen des Anbieters oder unter Verstoß gegen die Vereinbarung oder geltendes Recht nutzt oder deren Nutzung zulässt. Wenn der Kunde zustimmt, eine Vorabversion der Software zu erhalten, wird diese Vorabversion „wie besehen“ und ohne jegliche Garantie bereitgestellt.
12.1.2 Wenn die Software nicht wie in Klausel 12.1.1 garantiert funktioniert, besteht das einzige und ausschließliche Recht und Rechtsmittel des Kunden darin, die Reparatur und den Ersatz der nicht konformen Software zu verlangen, vorausgesetzt, dass der Kunde die nicht konforme Software innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Feststellung der Nichtkonformität durch den Kunden schriftlich dem Anbieter meldet. MIT AUSNAHME DER IN ABSATZ 12.1.1 FESTGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE UND DER IN ABSATZ 12.1.2 FESTGELEGTEN RECHTSBEHELFE GIBT DER ANBIETER KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN UND LEHNT HIERMIT IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ALLE ANDEREN (i) AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DEM VERLAUF ODER DER LEISTUNG, DER NUTZUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, UND (ii) RECHTSBEHELFE.
12.1.3 Der Anbieter ist in keinem Fall verpflichtet, einen Mangel zu beheben und/oder in irgendeiner Form haftbar zu sein, wenn der Mangel nicht gemäß Ziffer 12.1.2 gemeldet wurde.
12.2 Haftungsbeschränkung
12.2.1 Vorbehaltlich Ziffer 12.2.3 ist jegliche Haftung des Anbieters für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, soweit nach geltendem Recht zulässig, ausgeschlossen. In keinem Fall übersteigt die maximale Gesamthaftung des Anbieters, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder einer anderen Haftungstheorie), den Gesamtbetrag der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem ersten Vorfall, aus dem die Haftung entstanden ist, gezahlten Lizenzgebühren.
12.2.2 Der Anbieter haftet ferner nicht für Nutzungsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangene Gewinne, Datenverluste oder Nebenverluste, entgangene erwartete Einsparungen oder indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden.
12.2.3 Die in den Klauseln 12.2.1 und 12.2.2 genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für: (i) Haftung aufgrund von Tod oder Körperverletzung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder (ii) sonstige Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
12.2.4 Der Anbieter schließt jegliche Haftung aus, die sich aus der Installation/Nutzung der Software durch den Kunden in einer nicht unterstützten Umgebung ergibt, die in der Dokumentation des Anbieters angegeben ist.
13. Freistellung
13.1 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Missbrauch der Software oder Verstößen gegen diese AGB ergeben.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Diese Vereinbarung bleibt für einen im Bestellformular festgelegten Zeitraum („Anfangszeitraum“) in Kraft. Sie verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern sie nicht schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des aktiven Zeitraums gekündigt wird.
14.2 Jede Partei kann die Vereinbarung wegen Vertragsverletzung kündigen, wenn die andere Partei die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihr ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, unterliegen schweizerischem Recht und sind entsprechend auszulegen, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und der Bestimmungen des Wiener Kaufrechtsübereinkommens.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich die Gerichte in Zürich, Schweiz, zuständig.
17. Schriftform
Änderungen von Bestimmungen der Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sind (eine elektronische Unterschrift ist ausreichend). Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Von einer Bestimmung der Vereinbarung kann nur durch ein von der Partei, die auf diese Bestimmung verzichtet, unterzeichnetes Dokument abgewichen werden.
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